Zurück zu Home umland  Glossar zum Thema Naturschutz

 
Die Bezeichnung Biosphärenreservat bedeutet:   Biosphären = Lebensräume   +   Reservat (von lateinisch reservare) = bewahren.
Biosphärenreservate sind großflächige, repräsentative Ausschnitte von Kulturlandschaften. In ihnen werden - gemeinsam mit und von den hier lebenden Menschen - beispielhafte Konzepte für eine ressourcenschonende Landnutzung, eine umwelt- und sozial-verträgliche Tourismusentwicklung und die Förderung umweltverträglicher Wirtschaftsformen erarbeitet und umgesetzt. Biosphärenreservate dienen gleichzeitig der Erforschung von Mensch-Umwelt-Beziehungen, der ökologischen Umweltbeobachtung und der Umweltbildung.
Biosphärenreservate werden von der UNESCO im Rahmen des Programms "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB) aufgebaut.
Brandenburgisches Naturschutzgesetz
Brandenburger Bodengesellschaft
Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, die Nachfolgerin der Treuhandanstalt. Die BVVG arbeitet auf der rechtlichen Grundlage des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG) sowie der zugehörigen Flächenerwerbsverordnung (FlErwV).
Großschutzgebiete unterscheiden sich deutlich von anderen Schutzgebieten, da in ihnen medienübergreifend Schutzziele für unterschiedliche Schutzgüter verfolgt werden können. Daneben steht der Erhalt von Kulturlandschaften mehr im Vordergrund, daher werden auch Siedlungsgebiete in Großschutzgebiete integriert. Unterschieden werden dabei Nationalparks, Naturparks und Biosphärenreservate.
The World Conservation Union: Weltnaturschutzunion zur Festsetzung einer weltweit gültigen Definition von Nationalparks; besteht aus staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen aus 125 Ländern; die Nationalpark-Kriterien erarbeitet sie im Auftrag der UN. (www.iucn.org)
Der Duden übersetzt das Wort Konversion mit "Umwandlung". In der politischen Praxis heißt das: Ehemals militärisches Gelände wird für die zivile Nutzung aufbereitet.
Landschafts-Förderverein Nuthe-Nieplitz-Niederung e.V. (www.foerderverein-nuthe-nieplitz.de)
Landschaftsrahmenplan
Als Landschaftsschutzgebiet können Gebiete festgesetzt werden, in denen ein besonderer Schutz oder besondere Pflege- oder Entwicklungsmaßnahmen
a) zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,
b) wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder
c) wegen ihrer besonderen Bedeutung für die naturnahe Erholung erforderlich sind.
UNESCO-Programm "Der Mensch und die Biosphäre"
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (www.mugv.brandenburg.de)
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (früheres Ministerium)
Naturschutzbund Deutschland e.V. (www.nabu.de)
Definition des IUCN: "Natürliches Landgebiet oder marines Gebiet, das ausgewiesen wurde um
(a) die ökologische Unversehrtheit eines oder mehrerer Ökosysteme im Interesse der heutigen und kommender Generationen zu schützen, um
(b) Nutzungen oder Inanspruchnahme, die den Zielen der Ausweisung abträglich sind, auszuschließen und um
(c) eine Basis für geistig-seelische Erfahrungen sowie Forschungs-, Bildungs- und Erholungsangebote für Besucher zu schaffen. Sie alle müssen umwelt- und kulturverträglich sein."
Ein Nationalpark ist ein Schutzgebiet, das hauptsächlich zum Schutz von Ökosystemen und zu Erholungszwecken verwaltet wird.
Naturparks sind großräumige, einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die überwiegend Landschafts- oder Naturschutzgebiete sind und einen hohen Stellenwert für Erholung und Tourismus haben.
Naturpark Nuthe-Nieplitz (www.naturpark-nuthe-nieplitz.de)
Die Naturwacht kümmert sich nicht nur um den Schutz der Natur, sondern auch um die Information der Besucher und die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben. Tausende Menschen nehmen alljährlich an den Führungen teil und profitieren von Naturlehrpfaden, Beobachtungsständen und Kanu-, Rad- und Wanderwegen, die von den Naturwächtern betreut werden.
Träger der Naturwacht in Brandenburg ist die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg (www.naturschutzfonds.de)
Stiftung Naturlandschaften Brandenburg (www.stiftung-nlb.de)
Als Naturschutzgebiete können Gebiete festgesetzt werden, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen,
a) zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
b) aus ökologischen, wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, erdgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
c) wegen ihrer Seltenheit, Vielfalt, besonderen Eigenarten oder hervorragenden Schönheit, erforderlich ist.
(ehemaliger) Truppenübungsplatz
Untere Naturschutzbehörde
Weltorganisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (www.unesco.org)
World Wide Fund for Nature: Internationale Organisation für den Naturschutz. (www.wwf.org)

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